Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
„Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (jpg als Daten, Fachabzüge, Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
Urheberrecht
Das Urheberrecht der Bilder liegt immer beim Fotografen.
Die vom Fotografen hergestellten Bilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache private und nicht kommerzielle Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst an den Auftraggeber über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Eine Nachbearbeitung oder Veränderung der Fotos durch den Kunden/Auftraggeber oder Dritte, egal in welcher Form, ist nicht zulässig.
Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online-Medien (z.B. für die eigene Homepage, in social media wie Facebook, Twitter usw.) und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Hierbei ist bei jedweder Veröffentlichung Name und Link des Fotografen als Urheber der Lichtbilder anzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben die zur Anfertigung der Aufnahmen benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (wie Kontaktkopien, Negative und Zwischenprodukte) im Eigentum des Fotografen. Die Original-Daten (unbearbeitete Roh-Daten) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten (Reisekosten, Model-Honorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Aufgrund § 19 UStG wird auf diese Preise keine Mehrwertsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung).
Das Honorar/Preis des gebuchten Pakets ist spätestens am Tag des Termins in bar zu entrichten. Das Honorar für zusätzlich gewünschte Bilder, Dateien, sonstige Fotoprodukte (Leinwände, Fotobücher etc.) und ggf. das Upgrade auf ein höheres Foto-Paket ist nach Auswahl der Bilder und Fotoprodukte vom Auftraggeber zu zahlen. Eine Bearbeitung und die Übergabe der Fotoprodukte findet erst nach kompletter Bezahlung statt.
Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Reservierungsgebühr von 30% des geschätzten Auftragswertes. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.
Haftung
Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen.
Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 3 Tagen, nachdem die Online-Galerie freigegeben wurde, schriftlich beim Fotografen zu machen. Gleiches gilt für Fach-Abzüge ab dem Tag der Zustellung. Danach gelten die Lichtbilder als mangelfrei angenommen, eine spätere Beanstandung ist ausgeschlossen. Reklamationen zum Set-Aufbau sind ausgeschlossen, sofern sie nicht sofort während des Shootings geäußert werden. Bei Buchung eines Shootings ist der Bild- und Bearbeitungs-Stil des Fotografen bekannt und somit von einer Reklamation ausgeschlossen.
Leistungsstörung, Ausfallhonorar
Nach der Grundbearbeitung stellt der Fotograf dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen eine passwortgeschützte Online-Galerie für 7 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann. Die Auswahl teilt der Auftraggeber dem Fotografen schriftlich mit. Die Entscheidung, welche Bilder in die Online-Galerie kommen, trifft der Fotograf. Der Fotograf verpflichtet sich, nach Zahlungseingang den Auftrag schnellstmöglich abzuarbeiten, die vom Auftraggeber ausgewählten Bilder professionell zu bearbeiten und dem Auftraggeber zukommen zu lassen.
Das Kopieren oder Herunterladen der Bilder aus der Online-Galerie ist nicht erlaubt und gilt als Diebstahl. Dies gilt auch für die Anfertigung von Screenshots.
Sind Bilder durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung frei gegeben worden, muss ein nachträgliches Widerrufsrecht vom Fotografen nicht eingeräumt werden. Sollte der Fotograf einem Widerruf dennoch zustimmen, so ist ein zusätzliches Honorar in Höhe von 150 Euro zuzüglich ggf. weiterer anfallenden Kosten fällig (z. B. investierte Zeit der Aufarbeitung, Neuauflage von Flyern, Visitenkarten, etc.). Bereits im Umlauf gebrachte Printmedien sind vom Widerruf ausgeschlossen.
Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:
– Storno 15. bis 8. Tag vor dem gebuchten Termin: 30 %
– Storno 3. bis 7. Tag vor dem gebuchten Termin: 50 %
– ab 2 Tagen vor dem gebuchten Termin: 100 %
der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen, wie z.B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.
Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen,
personenbezogenen Daten gespeichert werden und an im Rahmen des Shooting Dritte (Druckerei, Homepage,
Online Voransicht, Soziale Medien) weitergegeben werden dürfen. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Digitale Fotografie
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
Bildbearbeitung
Die Fotoaufnahmen dürfen nicht, wenn nicht anders im Vertrag schriftlich vereinbart, durch den Tierhalter oder Dritte in jeglicher Form (Aufschriften, Veränderung des Bildschnittes, Farbveränderungen etc.) verändert oder bearbeitet
werden. Ebenfalls darf das Fotografenlogo nicht entfernt werden. Bei einem Verstoß gegen diese Klausel, behält sich die Fotografin vor rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber einzuleiten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
Die Fotografin ist, soweit mit dem Auftraggeber keine ausdrücklichen Wünsche hinsichtlich der Gestaltung der Fotos vereinbart wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Dem Auftraggeber ist der Bildstil der Fotografin bekannt, d.h. Aufnahmen bei natürlichem Licht, Offenblende (nicht alle Bereiche auf dem Foto sind „scharf“), Fotos können Körnungen und Rauschen aufweisen, die Farben entsprechen nicht zu 100 % den tatsächlichen Farben, etc.. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während der Entwicklung Änderungen, so hat er die eventuell anfallenden Mehrkosten zu tragen.
Nutzung und Verbreitung
Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM, USB-Stick oder ähnlichen Datenträgern ist nur bei einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft-oder Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.
Die Fotografin darf die entstandenen Lichtbilder (bei Tieren immer) für ihre Eigenwerbung verwenden. Dies umfasst z.B. die Veröffentlichung auf der Website, dem Blog oder der Facebook-Seite der Fotografin, aber auch in Fachmagazinen, in Flyern, Anzeigen und auf Messe-Aufstellern.
Lieferzeiten und Reklamationen
Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Lieferfristüberschreitung verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.
Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Sämtliche Arbeiten werden mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 3 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so kann der Fotograf keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.
Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
Vertragsstrafe, Schadensersatz
Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
Mit der Buchung eines Termins stimmen Sie den AGB zu.